Allgemeine Geschäfts-bedingungen
Allgemeines: Sämtliche Beziehungen zwischen der Taxipoint und einem Abnehmer betreffend Herstellung, Kauf und Lieferung von Waren, werden ausschliesslich durch den individuellen Vertrag zwischen den Partnern sowie diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt, welche allfälligen allgemeinen Geschäfts- bzw. Vertragsbedingungen des Abnehmers in jedem Fall vorgehen. Taxipoint ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, ohne dass hiefür das Einverständnis des Abnehmers erforderlich ist.
Preise: Die von Taxipoint angebotenen oder bestätigten Preise verstehen sich netto inkl. Mehrwertsteuer und ohne Verpackung ab Erfüllungsort. Taxipoint behält sich ausdrücklich das Recht vor, die bestätigten oder angebotenen Preise entsprechend zu erhöhen, wenn sich die Kosten der Warenherstellung oder Warenbezuges bei Dritten nach der Offertstellung oder der Auftragsbestäti-gung bis zur Warenlieferung erhöht haben. Als Kostensteigerung gelten insbesondere auch die durch Kursänderungen bewirkten Mehrkosten für Importwaren.
Zahlungsbedinungen: Der gesamte Rechnungsbetrag ist ohne jegliche Abzüge, Skonti, Rabatte etc. innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Die Zurückhaltung von Zahlungen durch den Abnehmer wegen oder die Verrechnung mit irgendwelchen allfälligen Gegenforderungen ist ohne schriftliche Zustimmung von Taxipoint ausgeschlossen.
Lieferfristen: Die von den Parteien vereinbarten Lieferfristen bzw. -termine stellen keine Verfalltage oder Fixdaten dar. Es ist nicht Absicht der Parteien, dass Taxipoint ohne Willen des Abnehmers nur bis zum vereinbarten Termin oder bis zum Ablauf der vereinbarten Frist liefern darf. Die Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn bei Taxipoint , beim Abnehmer oder bei Dritten unvorhergesehene Hindernisse auftreten, wie z.B. Naturereignisse, Epidemien, Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, Ausfall von Produktionseinrichtungen, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung von Dritten, behördliche Massnahmen oder Unterlassungen. Die daraus entstandenen Lieferverzögerungen schliessen daraus entstandene Schadenersatzforderungen gegenüber Taxipoint aus. Kommt der Abnehmer seinen Pflichten gegenüber Taxipoint nicht nach, wird die Warenlieferung durch Taxipoint gestoppt, bis der Abnehmer seine Pflichten vertragsgemäss erfüllt.
Erfüllungsort/Lieferung: Die Warenlieferung durch Taxipoint gilt als erfolgt, wenn die Ware in den Räumen von Taxipoint resp. in den von ihr bezeichneten Räumen zur Abholung bereit steht. Versand- und Transportgefahr gehen in jedem Fall zu Lasten des Abnehmers, selbst wenn fracht- oder portofreie Warenlieferung vereinbart wird. Im Falle eines Versand- oder Transportschadens muss der Abnehmer beim Versand- oder Transport- unternehmen unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme veranlassen. Dies hat auch dann zu geschehen, wenn die Verpackung der Ware äusserlich keinerlei Schaden aufweist. Die Schaden- ersatzansprüche sind beim Versand- oder Transportunternehmen unverzüglich geltend zu machen und Taxipoint mitzuteilen.
Rücksendungen: Einmal gelieferte Ware wird grundsätzlich nicht zurückgenommen. Trifft eine Sendung defekt am Bestimmungsort ein, so ist dies Taxipoint sofort nach Erhalt der Ware zu melden. Ansonsten kann keinerlei Gewähr übernommen werden. Bei fehlerhafter Lieferung seitens Taxipoint , muss vor der Rücksendung innerhalb 8 Tagen eine Absprache mit der Verkaufsabteilung getroffen werden. Bei einer Rücksendung muss die Ware mit einem Lieferschein begleitet werden, aus dem folgende Daten ersichtlich sind: Rechnungs- bzw. Lieferscheinnummer, Grund der Rücksendung sowie Angabe des Mitarbeiters, mit welchem die Rücksendung abgesprochen wurde. Bei ungerechtfertigten Rücksendungen behält sich Taxipoint vor, die Ware ohne Kommentar zurückzusenden und anfallende Handling- und Transportkosten in Rechnung zu stellen.
Garantie: Taxipoint leistet unter Wegbedingung aller weiteren Gewährleistungen während der Dauer von zwölf Monaten ab erfolgter Lieferung (Ziff. 5) Gewähr, indem sie Fehler der Ware, welche innerhalb dieses Zeitraums nachweisbar infolge fehlerhafter Warenherstellung oder fehlerhaften Materials entstanden sind, auf eigene Kosten behebt. Der Abnehmer hat die Ware unmittelbar nach ihrem Empfang auf Mängel zu überprüfen und dabei festgestellte Mängel Taxipoint unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Abnehmer diese Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, soweit es sicht nicht um versteckte Mängel handelt. Voraussetzung aller Gewährleistungsansprüche des Abnehmers ist, dass die Ware Taxipoint frachtfrei an den von ihr bezeichneten Ort zugestellt wird. Jegliche Gewährleistung seitens Taxipoint erlischt, wenn der Abnehmer oder eine dritte Person Eingriffe in die Ware vorgenommen oder die Ware unsachgemäss behandelt oder montiert hat. Taxipoint übernimmt keinerlei Haftung für indirekte Schäden oder Mängelfolgeschäden des Abnehmers.
Technische Daten: Taxipoint macht den Abnehmer ausdrücklich darauf aufmerksam, dass bei Verwendung ihrer Ware die in der Schweiz gültigen sicherheitstechnischen Vorschriften einzuhalten sind.
Eigentumsvorbehalt: Taxipoint behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Der Abnehmer ist verpflichtet, Taxipoint den Standort der Ware und jegliche Verlegung desselben mitzuteilen. Taxipoint ist zum Eintrag des Eigentumvorbehalts auf Kosten des Abnehmers in das entsprechende Register berechtigt, soweit das Recht am Ort der gelegenen Sache dies vorsieht. Der Abnehmer bevollmächtigt Taxipoint hiermit, auch andere am Ort der gelegenen Sache zur Begründung des Eigentumvorbehalts notwendige Formalitäten in seinem Namen vorzunehmen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Abnehmers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Taxipoint nach Mahnung und entsprechender Androhung zur Rücknahme der Ware berechtigt und der Abnehmer zu deren Herausgabe verpflichtet.
Änderungen/Ergänzungen/Teilnichtigkeit: Änderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines Vertrages zwischen Taxipoint und dem Abnehmer bedürfen zu ihrer Güligkeit der Schriftform. Ist eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder des Vertrags zwischen den Parteien nichtig oder unwirksam, ist sie durch eine ihrem rechtlichen oder wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe-kommende Bestimmung zu ersetzen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages und dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dadurch nicht berührt.
Gerichtsstand/Anwendbares Recht: Für alle aus oder im Zusammenhang mit dem individuellen Vertrag zwischen den Parteien und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehenden Streitigkeiten ist Zürich ausschliesslich Gerichtsstand. Der Abnehmer verzichtet ausdrücklich auf den eigenen Gerichtsstand an seinem Sitz oder seiner Niederlassung sowie auf andere Gerichtsstände.
Kloten, März 2021
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8302 Kloten
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